Supplementa P-5-P (Pyridoxal-5-Phosphat) 20 mg Tabletten


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Produkt-Beschreibung

P-5-P (Pyridoxal-5-Phosphat) 20 mg ist ein Nahrungsergänzungsmittel von KAL mit 20 mg Pyridoxal-5-phosphat, welches die aktive Coenzymform von Vitamin B6 ist. Die Packung beinhaltet 50 Tabletten und das Produkt ist vegan und ohne Gentechnik.


Die Abkürzung P-5-P steht für die Bezeichnung Pyridoxal-5-Phosphat. Dahinter verbirgt sich die aktive Coenzymform von Vitamin B 6, die einen entscheidenden Vorteil hat: Sie muss von der Leber nicht mehr umgewandelt werden, sondern kann in dieser Form direkt in den Stoffwechsel übergehen. Die übliche Form von Vitamin B 6 (Pyridoxin) muss, um Wirksamkeit entfalten zu können, immer erst in P-5-P umgewandelt werden.

Das wasserlösliche B-Vitamin ist an über 100 enzymatischen Reaktionen, vor allem am Aminosäuren- und Proteinstoffwechsel, beteiligt.

Vitamin B6 wird vor allem gebraucht, um die Neurotransmittersynthese unterstützen und dadurch für ein emotionales Gleichgewicht sorgen. Zudem beeinflusst aktiviertes Vitamin B6 die Funktion von Nerven- und Immunsystem positiv.

HerstellerSUPPLEMENTA CORPORATION B.V
KurzbezeichnungSupplementa P-5-P (Pyridoxal-5-Phosphat) 20 mg Tabletten
ArtikelgruppenNahrungsmittel, Nahrungsergänzung, Vitamine, Mineralstoffe, Vitamine, Monopräparate
StichworteP-5-P (Pyridoxal-5-Phosphat) 20 mg, Stimmung, Nerven, Konzentration, Homocystein, Psyche, Karpaltunnelsyndrom, Restless Legs Syndrom, Restless Legs
Verpackungsinhalt50 ST

Pflichtangaben

Nettogewicht:
38 g

Zutaten:
Füllstoff Cellulose, Stabilisator Speisefettsäuren, Pyridoxal-5-phosphat (P-5-P), Trennmittel Siliciumdioxid, magensaftresistente Beschichtung

Verzehrsempfehlung:
1 Tablette täglich

Hinweise:
Für Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren nicht geeignet. Vegan. Ohne Gentechnik.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie einw gesunde Lebensweise.
Nahrungsergänzungsmittel außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.