Supplementa Methylfolat 800 mcg Tabletten
PZN: 5597190
25,91 EUR
90 ST / EINHEIT
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Produkt-Beschreibung
Nahrungsergänzungsmittel mit Folsäure. Laborgeprüft, aktive Form. Enthält 90 Tabletten.Nahrungsergänzungsmittel mit Folsäure
In diesem Produkt liegt die Folsäure als schnell verwertbares aktiviertes 5-Methyltetrahydrofolat vor und kann vom Körper direkt verwertet werden.
Folsäure gehört zur Gruppe der B-Vitamine und ist ein hitzeempfindliches und wasserlösliches Vitamin.
Folsäure-reiche Lebensmittel wie z. B. Vollkornprodukte, Hülsenfrüchte und grünes Blattgemüse verlieren daher bei der Zubereitung und auch bei der Lagerung schnell an dem Vitamin.
Folsäure ist an einer Reihe von Stoffwechselprozessen beteiligt, wie z. B. der Zellteilung und Blutbildung. Während der Schwangerschaft kann der Bedarf an Folsäure erhöht sein, da es zum Wachstum mütterlichen Gewebes beiträgt.
Das Produkt ist vegan, glutenfrei und ohne Gentechnik.
Hersteller | SUPPLEMENTA CORPORATION B.V |
Kurzbezeichnung | Supplementa Methylfolat 800 mcg Tabletten |
Artikelgruppen | Nahrungsmittel, Nahrungsergänzung |
Stichworte | Supplementa, KAL, Folsäure, Methylfolat |
Verpackungsinhalt | 90 ST |
Pflichtangaben
Inhalt:
12 g
Zutaten:
Füllstoff Cellulose, Reisextraktmischung, Trennmittel Siliciumdioxid, Folsäure (5-MTHF-Glucosaminsalz)
Verzehrsempfehlung:
1 Tablette täglich mit einer Mahlzeit oder einem Glas Wasser
1 Tablette täglich mit einer Mahlzeit oder einem Glas Wasser
Hinweise:
Vegan. Glutenfrei. Ohne Gentechnik.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Nahrungsergänzungsmittel außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Nahrungsergänzungsmittel außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.